1. Reservierungen.
Die Reservierung einer Unterkunft wird für das Fremdenverkehrsunternehmen erst nach Erhalt einer Anzahlung von mindestens 30% der für die gesamte Aufenthaltsdauer vereinbarten Miete bindend. Der relative Vertrag hebt neben dem Gesamtmietpreis die Art der Unterkunft hevor. Bei der Berechnung des Mietzeitraumes ist die Anzahl der Tage gleich der Anzahl der übernachtungen. Wird die Unterkunft nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes zur Verfügung gestellt, hat der Kunde vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wahlweise Anspruch auf Zahlung der doppelten Anzahlung oder Erstattung der geleisteten Anzahlung und gegebenenfalls weitergehenden Schadenersatz.
2. Preise.
Der vereinbarte Preis enthält die Unterkunft in einem guten Zustand, der Kategorie und der Bettenzahl entsprechend eingerichtet. Die Un-terküfte sind komplett mit Möbeln, Kühlschrank, Decken und Kißen, dem normalen Gasverbrauch, Kalt- und Warwaßer, Strom, Abgaben und Provisionen, sowie dem Schnellen Durchführen Kleinerer Warstungsarbeiten. Kleine Instandhaltungsarbeiten gehen zu Lasten des Fremdenverkehrsunternehmens, sofern sie nicht durch unsachgemäße Nutzung der Mietobjekte vom Kunden unmittelbar verschuldet worden sind. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte sorgfältig zu nutzen und haftet für von ihm verursachte Beschädigungen oder fehlende Gegenstände. Schäden und Beschädigungen müßen in jedem Fall dem Fremdenverkehrsunternehmen rechtzeitig vom Mieter gemeldet werden. Im Preis nicht enthalten: Bettwäsche, Tischdecken, Servietten, Wäsche im allgemeinen, soweit nicht anders shriftlich dem Touristichen Unternehmen vereinbart.
Bettwäsche € 10,00 pro Person, Handtücher € 7,00 für Hände + Körper. Decken sind im Apartment nicht vorhanden und kosten auf Wunsch 10,00 € pro Person.
Aufpreis für den Aufenthalt mit kleinem Haustier in Höhe von Euro 55,00 (für den gesamten Aufenthalt).
3. Verfügbarkeit der Unterkunft.
Die Unterkunft wird am Ankunftstag zwischen 16 und 20 Uhr zur Verfügung gestellt, Sobald wir von der Reinigungsfirma benachrichtigt werden, dass die Apartments bezugsfertig sind und muß am Abreisetag bis 10 Uhr freigegeben werden. Ankunft oder Abreise außerhalb dieser Zeiten ist vorher gesondert zu vereinbaren. Bezieht ein Kunde die reservierte Unterkunft nicht bis 18 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstag folgenden Tages, ohne dies rechtzeitig mitgeteilt zu haben, gilt dies als Verzicht; das Fremdenverkehrsunternehmen ist dann berechtigt, die Anzahlung einzubehalten und über die Unterkunft zu verfügen. Bei verspäteter Ankunft bzw. vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung.
4. Bedingungen.
Um die Unterkunft beziehen zu können, muß der Kunde die Ausweise vorlegen, den Rest des vereinbarten Betrages entrichten sowie die Anzahl und Personalien der Bewohner angeben. Untervermietung und Aufnahme zusätzlicher Personen ist nicht gestattet. Solte sich ein überbelegung der ünterküfte ergeben, Kann der Vertrag unter Vorbehlt der Schäden aufgelöst werden.
5. Kaution.
In der Regel wird eine Kaution verlangt, um eine gute Instandhaltung der Räumlichkeiten und der inventarisierten Gegenstände sicher zu stellen. Allfällige Abweichungen vom Inventar werden nur anerkannt, wenn sie vom Kunden am Tag nach der Ankunft bis spätestens 12 Uhr gemeldet werden.
Jugendgruppen bitten wir um 500 Euro in bar bei Ankunft.
6. Haftung. Das Fremdenverkehrsunternehmen haftet keinesfalls für das Fehlen von in der Wohnung aufbewahrten persönlichen Gegenständen, Wertgegenständen oder Geld des Mieters.
7. Kündigung.
Kündigt der Kunde bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn, erstattet das Fremdenverkehrsunternehmen 50% der geleisteten Anzahlung. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt verliert er den Anspruch auf Erstattung der Anzahlung. Bei Kündigung vor Mietbeginn verliert der Kunde die Anzahlung, ist aber von weiteren Verpflichtungen befreit.
8. Wichtige Hinweise.
Die vorstehenden Artikel und Bestimmungen können bei inkrafttreten neuer nationaler oder regionaler Gesetze ohne irgendwelche Nachteile oder Forderungen seitens des Buchenden geändert werden. Nach entsprechender Voranmeldung kann das Fremdenverkehrsunternehmen die Unterkunft während der Mietzeit von anderen Intereßenten besichtigen laßen. Die Hausordnung und die Ruhezeiten von 13 bis 16 Uhr und von 23 bis 9 Uhr sind einzuhalten. Sofern nicht gesondert vereinbart, ist die Mitnahme von Tieren in die Unterkunft nicht gestattet.
9. Regeln
Die im Voraus bestimmten Regeln werden unter Vorbehalt einiger schriftlicher Vereinbarungen zu Grundprinzipien des Verhälnißes zwischen Gästen und Touristichen Unternehmen.
Der Schiedßpruch des "Touristenverteidigers" ist nicht berufungsfähig.